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Veröffentlichungen



Pressemitteilungen




14.05.2019 – Website der Antidiskriminierungsberatung erstrahlt in neuem Glanz
www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de
Die Internetpräsenz der Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive hat ein neues Outfit bekommen. Betroffene von rassistischer Diskriminierung, deren Unterstützer*innen und andere Interessierte erhalten über die neue Website einen schnellen Zugang zu Informationen über das Beratungsangebot und die inhaltliche Schwerpunkte der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit.

Um möglichst viele Menschen zu erreichen wird das Beratungsangebot in verschiedenen Sprachen vorgestellt. Außerdem wurde darauf geachtet, dass die Website über die verschiedenen mobilen Devices gut nutzbar ist. Wir laden Sie herzlich ein, unsere neue Website zu besuchen und sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Realisiert wurde der Relaunch der Website mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der Landeshauptstadt Potsdam. Ein besonderer Dank gilt unseren Webdesignern Peer Neumann und Moritz Jost, die unsere Ideen mit viel Engagement und noch mehr Geduld in die Tat umsetzten.

Kontakt:
Marcus Reinert – 0175 211 58 28
antidiskriminierungsberatung@nullopferperspektive.de


 

28.11.2017 – Ein Jahr Basiskonto: Für Geflüchtete und Obdachlose dennoch kein sicherer Kontozugang
Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg e.V., die Fachstelle Antidiskriminierung der Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin e.V. haben die Umsetzung des sogenannten Basiskontos in der Praxis überprüft.

Ein Jahr nach dessen Einführung sind immer noch deutliche Mängel in der Praxis der Banken zu beanstanden, die Geflüchtete und Obdachlose am härtesten Treffen. Nach diesen Ergebnissen fordern die Organisationen die Politik und den Gesetzgeber dazu auf, die Umsetzungspraxis zu verbessern und das Recht auf ein Konto für alle Menschen zu gewährleisten.

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto für Verbraucher*innen mit grundlegenden Funktionen, auf das jede Person einen Rechtsanspruch hat. So sehen es das Zahlungskontengesetz und die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung vor, mit denen im Juni bzw. im Juli 2016 die Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union ins deutsche Recht umgesetzt wurde.

„Die neuen Regelungen haben in der Praxis Verbesserungen beim Zugang zum Konto gebracht und einige Hürden wie die der mangelnden Sprachkenntnisse effektiv abgebaut. Dennoch ist die Gesetzeskenntnis bei den BankmitarbeiterInnen in den Geldinstituten nicht verankert. Das hat zur Folge, dass geflüchtete Menschen und Menschen ohne einen festen Wohnsitz immer noch mittelbar diskriminiert werden“, so Cristina Martín Asensio von der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V.

Die Organisationen sehen drei Problembereiche in der Umsetzung des Basiskontos. Am schwierigsten ist bei Banken und Sparkassen die Kontoeröffnung für Menschen, die nicht polizeilich gemeldet sind. Dabei verlangt das Zahlungskontengesetz lediglich die postalische Erreichbarkeit der Kund*innen (z.B. über Freund*innen oder Beratungsstellen). Auch bei den Identitätsnachweisen, die für Kontoeröffnungen verlangt werden, gibt es Probleme. Viele befragte Geldinstitute akzeptieren entgegen der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung Duldungen
und Ankunftsnachweise oft nicht als ausreichende Ausweisdokumente. In vielen Fällen besteht Unkenntnis der Bankangestellten über den Charakter dieser Dokumente. Die daraus resultierende Unsicherheit führt nach der Erfahrung der Organisationen in der Praxis zur Diskriminierung von vielen Geflüchteten. Weiterhin ist vielen Mitarbeiter*innen in den Filialen nicht bekannt, dass im Falle der Ablehnung einer Kontoeröffnung eine Informationspflicht der Banken besteht. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Kund*innen nicht adäquat über ihre Rechte informiert sind.

Tatsächlich von der Eröffnung eines Kontos ausgeschlossen sind geflüchtete Menschen, die nur im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind. Die Verordnung erkennt diese nicht als Identifikationsdokument an. Hier besteht eine Gesetzeslücke.

„Es zeigt sich, dass ein Gesetz allein nicht reicht. Schulungen der Mitarbeiter*innen in den Geldinstituten sind notwendig. Ebenso nötig sind Kontrollmechanismen, die das Recht auf ein Konto in der Umsetzungspraxis gewährleisten. Den Gesetzgeber fordern wir dazu auf, die gesetzliche Diskriminierung von Menschen mit Fiktionsbescheinigung zu beenden. Solange dies nicht passiert, bleibt die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie ins deutsche Recht unvollständig“, so Cristina Martín Asensio der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V.

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, die Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin setzen sich seit 2014 gemeinsam für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Konto für alle Menschen ein. 2015 wurden sie am Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie beteiligt.

Den vollständigen Bericht zur Umsetzungspraxis des Basiskontos können Sie hier einsehen.

Die Stellungnahme der drei Organisationen zum Gesetzesentwurf finden Sie hier .


04.07.2017 – Kein guter Tag für den Diskriminierungsschutz in Brandenburg
Mit großer Enttäuschung nimmt die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion des Landtages sich gegen die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für Brandenburg stellt.

„Damit vergibt die SPD die große Chance, wirksame Rechtsgrundlagen für den Diskriminierungsschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Die hier bestehende Schutzlücke, die nur auf Landesebene geschlossen werden kann, wird fortbestehen. Das Land stiehlt sich aus der Verantwortung, weil es sich weigert, Regelungen zum Diskriminierungsschutz einzuführen, die für Privatpersonen auf der Grundlage des AGG seit über 10 Jahren verbindlich sind“, so Cristina Martín von der ADB.

Der Antidiskriminierungsberatung begegnen in der Praxis immer wieder Fälle, bei denen Betroffene von Diskriminierungserfahrungen bei öffentlichen Stellen, z.B. bei Sozialämtern oder in Schulen, berichten. Zwar sind diese Stellen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu diskriminierungsfreien Handlungen verpflichtet, jedoch lässt sich diese Verpflichtung in der Praxis weitaus schwieriger durchsetzen, als gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen.

Durch die Ablehnung eines LADG wird es nun auch keine Verpflichtung zu sogenannten positiven Maßnahmen geben, mit denen Diversität und Chancengleichheit auf struktureller Ebene gefördert werden. Im Hinblick auf die 2013 in die Landesverfassung eingeführte Antirassismusklausel ist auch dies eine Enttäuschung. Vor diesem Hintergrund weiterhin von Willkommenskultur sprechen zu wollen, zeigt inwiefern die Brandenburger SPD-Fraktion die Lebensrealität von Bürger*innen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, verkennt. Denn institutionelle Diskriminierung ist das größte Hindernis zur Verwirklichung einer solchen Willkommenskultur. Ab heute darf dank dieser Entscheidung der SPD-Fraktion des Landestages nur von einer im Wesentlichen abgeschwächten Willkommenskultur die Rede sein.


 

17.08.2016 – 10 Jahre AGG – in Brandenburg ein Diskriminierungsschutz mit Lücken
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und markierte damit eine Zeitenwende. Basierend auf den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien schreibt es das Recht auf Gleichbehandlung und Menschenwürde fest und verbietet Diskriminierung.

Zum Anlass des 10. Jahrestages des AGG unterstreicht die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg die große Bedeutung des Gesetzes und mahnt zugleich Nachbesserungen und eine Vervollständigung des Diskriminierungsschutzes in Brandenburg an.

„Das AGG stellt unmissverständlich klar: Jeder Mensch hat das Recht auf Gleichbehandlung. Diskriminierung ist keine Bagatelle, sondern gesetzlich verboten. Aber leider stellt es keinen umfassenden Diskriminierungsschutz dar, denn der Geltungsbereich ist eingeschränkt und einige Zugangshürden sind für manche Betroffene zu hoch“, fasst Ingmar Pech von der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg 10 Jahre Praxiserfahrungen mit dem AGG zusammen.

Diskriminierung ist Alltag in Brandenburg: Menschen erhalten aufgrund ihres Namens keine Wohnung, werden aufgrund ihrer Hautfarbe nicht in die Diskothek oder einen Fitnessclub eingelassen oder werden am Arbeitsplatz aufgrund ihres Kopftuches diskriminiert. Das AGG stärkt die gesellschaftliche Position Betroffener und hilft ihnen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung.

Es weist jedoch auch Mängel auf, die dringend nachgebessert werden müssen: So fehlt es an Kenntnis und Aufklärung über das AGG, die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sind zu kurz, es gibt Hürden in der Rechtsdurchsetzung und der Geltungsbereich des AGG ist zu eingeschränkt. Anwendbar ist das Gesetz ausschließlich im privatrechtlichen Bereich (Arbeitsmarkt sowie bei Gütern und Dienstleistungen). Keinen Schutz vor Diskriminierungen bietet es, wenn diese von staatlichen Institutionen ausgehen. Momentan ist es in Brandenburg leichter möglich, sich gegen diskriminierende Vermieter_innen oder Arbeitgeber_innen zu wehren, als gegen diskriminierende Lehrer_innen oder Polizeibeamt_innen.

Aktuell besteht Anlass zur Hoffnung, dass Brandenburg darauf reagiert und diese rechtliche Schutzlücke zu schließen versucht: Der Entwurf zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADS) ist in den Landtag eingebracht worden. Bei der Anhörung im September wird jedoch erst entschieden, ob er verworfen wird oder das Gesetz überhaupt realisiert werden soll.

„Rassismus und Diskriminierung nehmen in Brandenburg in erschreckendem Ausmaß zu. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung ist täglich rassistischen Beleidigungen, Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Es ist daher dringend nötig, dass Brandenburg die Antirassismus-Klausel der Landesverfassung auch für den Bereich Diskriminierung ernst nimmt. Gesetzgeberisch muss mit aller Deutlichkeit reagiert werden, um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken,“ streicht Ingmar Pech die rechtliche und politische Notwendigkeit eines Landesantidiskriminierungsgesetzes hervor.

Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg der Opferperspektive fordert daher den Landtag und die Landesregierung auf, auf Landesebene ein Landesantidiskriminierungsgesetz einzuführen und auf der Bundesebene auf die Novellierung des AGG hinzuwirken.


 

20.03.2015 – Wer zu Rassismus Nein sagt, muss politische Konsequenzen ziehen! Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg fordert ein Landesantidiskriminierungsgesetz
In Brandenburg sind Menschen mit Migrationsgeschichte tagtäglich Diskriminierungen ausgesetzt. Betroffen sind neu Zugewanderte genauso wie schon lange hier lebende Eingebürgerte, Hochqualifizierte genauso wie Landarbeiterinnen und Kellner.

Sie erleben rassistische Beleidigungen auf der Straße, werden bei der Wohnungssuche benachteiligt, erhalten schlechteren Lohn, werden in der Schule gemobbt, beim Arzt schlechter versorgt, in Behörden und beim Einkaufen abwertend behandelt oder an der Diskothekentür abgewiesen.

Menschen, die nicht von Rassismus betroffen sind, können die tiefgreifenden Auswirkungen von solchen Würdeverletzungen, verweigerten Chancen und vorenthaltener Teilhabe kaum ermessen.

Die brandenburgische Parlamentsmehrheit hat das Problem erkannt und Ende 2013 die Landesverfassung um eine sog. Antirassismusklausel ergänzt, die allerdings mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden muss, soll sie nicht rein symbolisch bleiben. Folgerichtig wäre die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG), was aber leider bis heute auf sich warten lässt. Deshalb ist es immer noch so, dass Menschen sich juristisch z. B. gegen einen diskriminierenden Vermieter zur Wehr zu setzen können, nicht aber gegen eine Behördenmitarbeiterin oder einen Lehrer. Wenn es zu Diskriminierung durch staatliche Stellen kommt, bietet nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keinen Schutz, weil es nur im zivilrechtlichen Bereich gilt. Diese Schutzlücke im öffentlichen Recht gilt es zu schließen.

Will Brandenburg modern und attraktiv sein für neue Unternehmen, mehr Zuzug und mehr Tourismus haben, so muss es ein Leben und Wirtschaften in einer offenen und diskriminierungsfreien Gesellschaft bieten können. Erst dann werden sich hier alle Menschen willkommen fühlen.

Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg berät und interveniert seit 5 Jahren landesweit in Fällen von rassistischer Diskriminierung.


 

21.03.2014 – Pressemitteilung der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg zum Internationalen Tag gegen Rassismus
Jahrzehntelang wurde Brandenburg mit Neonazis, No-go-areas und der Gefahr rechter Gewalt assoziiert. Nach der Einleitung umfassender Maßnahmen im Rahmen des „Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg“ hat das Land sein Image verändert und gilt heute, mit seinem sogenannten „Brandenburger Weg“, als Vorreiter im Kampf gegen Rechtsextremismus.

Im November 2013 wurde zudem die Brandenburger Verfassung geändert. Mit der sogenannten „Antirassismusnovelle“ wurde der Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen und Rassismus als Diskriminierungsgrund aufgenommen. Das Land Brandenburg erklärt damit den Schutz vor Rassismus zum Staatsziel. Das ist ein Novum.

Nun stellt sich die Frage: Ist das der Endpunkt oder der Anfang einer glorreichen Entwicklung im Land? Und wie ist es tatsächlich um den Umgang Brandenburgs mit dem Thema Rassismus bestellt?

Aktuell ist allerorts die Rede von einer anzustrebenden „Willkommenskultur“, die Brandenburg für Migrant_innen attraktiver machen soll. Die Arbeitserfahrung der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg indes ist die, dass Flüchtlinge, Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund im Land massiven und alle Lebensbereiche durchziehenden tagtäglichen Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen ausgesetzt sind. Brandenburg ist für migrantische Menschen nicht attraktiv.

Rassismus grassiert indes nicht nur bei Rechtsextremist_innen, sondern geht von gesellschaftlichen Strukturen, Institutionen und den Menschen in der Mitte der Gesellschaft aus. Die davon Betroffenen erleben Diskriminierung in nahezu allen Lebensbereichen, wie z.B. in den Bereichen Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt, Bildung, Sport/Freizeit, Gesundheitswesen, Güter/Dienstleitungen, Behörden, in sozialen Einrichtungen. Und es gibt viele Fälle von rassistischen Beleidigungen im öffentlichen Raum.

Das Engagement gegen Rechtsextremismus kann dieses Phänomen nicht bekämpfen. Hier sehen wir noch keinen „Brandenburger Weg“. Die Antirassismusnovelle war ein sehr wichtiges Signal, dass Brandenburg anerkennt, dass ein Problem mit Rassismus existiert. Dieses Signal müssen jetzt alle gesellschaftlichen Akteur_innen, übernehmen und eine wirksame Antidiskriminierungspolitik auf den Weg bringen, die auf den folgenden 2 Säulen fußt:

Säule 1) Strukturelle Maßnahmen gegen Diskriminierung

a) eine umfassend ausgestattete Landesantidiskriminierungsstelle, die als brandenburgweite Beschwerdestelle fungiert, die gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten des Landes Maßnahmen gegen Diskriminierung initiiert, deren Erfolg kontrolliert und darüber regelmäßig die Öffentlichkeit informiert. Die Regelmäßige Analysen vornimmt. Außerdem sollte sie Ratsuchende an Beratungsstrukturen verweisen und Aufklärungskampagnen zum Thema Antidiskriminierung organisieren. Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, dass rassistische Beleidigungen und Diskriminierung verboten ist und was die Rechte von Betroffenen sind.

b) Ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz: Wenn es zu Diskriminierung durch staatliche Stellen kommt, bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keinen Schutz. Ein LADG würde Schutzlücken für den Zuständigkeitsbereich des Landes schließen. Ein LADG würde die öffentliche Hand zu diskriminierungsfreiem Verhalten verpflichten. Adressat_innen eines LADG wären nicht primär die Diskriminierten oder die Diskriminierenden, sondern Diejenigen, die aufgrund ihrer institutionellen Stellung in der Lage sind, Strukturen zu beeinflussen. Dies würde bei der Verhinderung von Diskriminierung und der Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt beginnen. Auch darin enthalten wären sog. „Positive Maßnahmen“, also Diversity-Folgenabschätzungen bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen sowie die Berücksichtigung von Diversity-Kompetenzen im Rahmen von Einstellungen und Beförderungen. Auf diese Weise würden Strukturen und Machtverhältnisse aufgebrochen werden, die zur Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen und zur einseitigen Ausrichtung von Angeboten an bestimmte Gruppen führen. Aber auch private Unternehmen und Organisationen, die öffentliche Aufträge durchführen, würden zu positiven Maßnahmen verpflichtet werden.

c) Mehr Repräsentanz von Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Säule 2) Unterstützung der von Diskriminierung Betroffenen
Für die Unterstützung von Diskriminierung Betroffener muss es eine adäquat ausgestattete unabhängige spezialisierte Stelle geben, die nach den Qualitätsstandards des advd arbeitet, die Betroffenen parteilich unterstützt und ihnen zur Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung verhilft.

Wir fordern eine mutige Politik, die diese Maßnahmen einleitet und damit einmal mehr eine bundesweite Vorbildfunktion einnimmt – diesmal im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung – und sich damit auf den Weg in eine chancengleiche Brandenburger Gesellschaft macht. Das würde Brandenburg auch für Flüchtlinge, Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv machen.


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Broschüren


Druckexemplare können kostenfrei über antidiskriminierung@nullopferperspektive.de bestellt werden.


„Like a fish in a tank.“
Everyday Racism in Cottbus (2022; only as PDF)
Like a fish in a tank, like something to be stared at – that’s how one of the
people interviewed for this brochure felt, when a Cottbus bus driver threw her out of the bus for no reason and even her white German friend did not intervene. Occurrences like these are still commonplace for people in Cottbus, who are seen as not white and therefore as not being part of part of society.

The interviews in this brochure, which began in late 2020, capture a small part of the experiences made by Cottbus residents of various ages, genders, social statuses and origins. Some respondents have lived in Cottbus for decades, others arrived just a few years ago. What they share are the experiences of racist hostility, exclusion and sometimes violence in their own town. Their reactions range from wanting to leave Cottbus to years of intense activity against racism in order to build a local society based on respect.

This brochure aims not just to uncover racist discrimination and violence in Cottbus, but also to support the resistance of those affected. Finally, we want to encourage all Cottbus residents and all readers to question their own racist bias, images and stereotypes and get active against racism and discrimination.
In the end, racism affects us all, and each and every one of us is needed for building a society worth living in.

*Unfortunately, this document is not available as a printed copy.

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„Wie ein Fisch im Aquarium.“
Alltagsrassismus in Cottbus (2021)
Wie ein Fisch im Aquarium, ein Beobachtungsobjekt, so fühlte sich eine der für diese Broschüre interviewten Personen, als ein Cottbusser Busfahrer sie grundlos aus dem Bus warf und selbst ihre weiße, deutsche Freundin nicht einschritt. Situationen wie diese waren und sind in Cottbus immer noch Alltag für Menschen, die nicht als weiß und damit zugehörig wahrgenommen werden. Die Gesprächsprotokolle in dieser Broschüre zeigen einen kleinen Ausschnitt dieser Erfahrungswelt.

Die Interviews wurden ab Ende 2020 geführt. Sie spiegeln die Erlebnisse und Wahrnehmungen von Cottbusser:innen verschiedenen Alters, Geschlechts, sozialen Status und Herkunft wider. Die Interviewten leben teils seit Jahrzehnten, teils erst seit wenigen Jahren in Cottbus. Sie alle eint, rassistische Anfeindung, Ausgrenzung und mitunter Gewalt in ihrer Stadt erfahren haben zu müssen. Ihre Reaktionen darauf reichen von dem Wunsch, Cottbus zu verlassen bis hin zu intensiver, langjähriger Arbeit gegen Rassismus, für ein von Respekt geprägtes Zusammenleben der Stadtgesellschaft.

Mit dieser Broschüre möchten wir rassistische Diskriminierung und Gewalt in Cottbus darum nicht nur sichtbar machen, sondern auch Betroffene in ihrem Widerstand dagegen bestärken. Nicht zuletzt möchten wir alle Cottbusser:innen und alle Leser:innen dazu ermutigen, sich mit eigenen rassistischen Vorurteilen, Bildern und Stereotypen auseinanderzusetzen und die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung mit ihrem eigenen Beitrag zu unterstützen. Denn Rassismus betrifft uns alle und nur zusammen können wir eine lebenswertere (Stadt-)Gesellschaft schaffen.

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DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ IN DER ARBEITSWELT STÄRKEN
Betroffene informieren, Unterstützer*innen sensibilisieren, Arbeitgebende überzeugen (2019)
Die Handreichung richtet sich an Menschen, die selbst in der Antidiskriminierungsarbeit aktiv sind und sich unterschiedliche Zugänge zu Akteur*innen im Bereich der Arbeitswelt erschließen möchten.

Der im Projekt entwickelte Empowerment-Workshop und der Sensibilisierungs-Workshop sind mit Aufbau, Ablauf, Methoden, Materialien und Tipps auf Basis unserer Erfahrung dargestellt und in einzelnen Schritten genau erklärt, sodass Nutzer*innen ohne vertiefte Kenntnisse in der Bildungsarbeit sie durchführen können. Als Hintergrundinformationen werden die rechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), bezogen auf die Arbeitswelt, zusammengefasst.

Mit der Handreichung wollen wir Methoden und Erfahrungen für Informations- und Workshop-Angebote bereitstellen, die von rassistischer Diskriminierung betroffene Personen stärken und wichtige Akteur*innen auf dem Arbeitsmarkt für das Thema Diskriminierungsschutz sensibilisieren. Uns geht es darum, dass Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt für jede*n eine Selbstverständlichkeit ist.

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GRUNDRECHTE FÜR GEFLÜCHTETE
IN GEMEINSCHAFTSUNTERKÜNFTEN
Eingriffe begrenzen, Einschränkungen verhindern (2018)
Geflüchtete Menschen müssen oft in Gemeinschaftsunterkünften leben, deren Abläufe und Regeln sie nicht bestimmen können. Mitunter erleben sie dabei massive Eingriffe in ihren Grundrechte, sei es bei der Unverletzbarkeit der Wohnung, dem Postgeheimnis oder bei der Einschränkung von persönlichem Besuchen.

Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg ließ häufig gemeldete Alltagspraxen in den GUs von der Rechtsanwältin Anja Lederer auf ihre Konformität u.a. mit dem Grundgesetz juristisch prüfen und will mit dieser juristischen Klarstellung die Wahrung von Grundrechten von geflüchteten Menschen fundieren und Grundlagen für diskriminierungsfreie und grundrechtswahrende Abläufe und Regelungen in Gemeinschaftsunterkünften bereit stellen.

Die so entstandene Broschüre wendet sich an (potentiell) betroffene Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften, um sie für die Einforderung ihrer Grundrechte zu stärken, und ebenso an Betreiber:innen von Gemeinschaftsunterkünften, deren Personal und an die für die Unterbringung von Geflüchteten politisch Verantwortlichen, die vom Grundgesetz her verpflichtet sind, die Grundrechte der im Heimen untergebrachten Menschen zu gewährleisten.

 

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RASSISMUS AUF DEM WOHNUNGSMARKT
Diskriminierung erkennen und bekämpfen (2017)
Rassismus und Diskriminierungen sind auch auf dem Wohnungsmarkt allgegenwärtig. Wohnen ist ein grundlegender und sehr sensibler Lebensbereich. Wird Menschen Wohnraum verweigert oder werden sie an ihrem Wohnort, der ein sicherer Rückzugsraum sein sollte, beleidigt oder bedroht, wird Rassismus zur permanentem Alltagsbelastung und zur Existenzbedrohung.

Wir wollen mit dieser Handreichung Betroffenen von rassistischer Diskriminierung, Beratungsstellen und Vermieter*innen Rechtssicherheit bieten und Handlungsstrategien aufzeigen, um wirksam gegen rassistische Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Dafür haben wir gängige Diskriminierungsmuster von dem Berliner Büro für Recht und Wissenschaft juristisch prüfen und bewerten lassen.

 

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»Aber sich zu wehren, ist wichtig«
Empowerment – Gegen Diskriminierung in Brandenburg (2014)
In Brandenburg leben, über das ganze Land verstreut und verglichen mit anderen Bundesländern, wenige Flüchtlinge, MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund. Es existieren kaum eigene Orte, Organisationen oder Communities. Was diese Menschen mit ihren unterschiedlichen Herkünften und Geschichten eint: Viele erfahren in ihrem Alltag Rassismus und Diskriminierung.

Von ihren Rechten und ihren Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, wissen die wenigsten. Beratungsangebote sind rar gesät.

Wir bieten Betroffenen Beratung, Intervention, Vernetzung und die Dokumentation von Diskriminierungsfällen. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der Betroffenen. Empowerment bedeutet in unserem Beratungsansatz, Betroffene in ihrer Handlungskompetenz zu stärken.
Wir vermitteln Wissen über die eigenen Rechte und Möglichkeiten und erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen verschiedene, individuell unterschiedliche Wege, sich zur Wehr zu setzen und mit Erfahrungen von Alltagsrassismus und von rassistischer Diskriminierung umzugehen.

 

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»Viele trauen sich nicht, die Dinge anzusprechen«
Alltagsrassismus in Potsdam (2013)
Im Jahr 2009 veröffentlichte die Opferperspektive die Broschüre »Eigentlich fühle ich mich wohl hier« über Alltagsrassismus in Potsdam.
Vier Jahre später wurden erneut Potsdamerinnen und Potsdamer interviewt, die Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache oder ihrer Herkunft erlebt haben. Viele von ihnen leben gern in dieser Stadt und fühlen sich als PotsdamerInnen – eigentlich.

Ihr Alltag aber ist immer wieder von rassistischen Vorurteilen, Handlungen und Anfeindungen bestimmt. Für MigrantInnen, Eingewanderte oder nicht-weiße Deutsche sind öffentliche Räume in Brandenburg immer schon Angsträume; Orte, an denen sie Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren und an denen sie öffentlich als »anders« und als »nicht dazugehörig« angesehen werden.
Dabei ist Alltagsrassismus von außen nicht immer sichtbar, ein böser Blick oder ein unfreundliches Wort an der Kasse, eine hingehaltene Banane oder ein abwertender Blick wird von Dritten kaum wahrgenommen. Die Ausgrenzung erfolgt oft subtil, nichtsdestotrotz wirkt sie ähnlich verletzend wie offen geäußerte Ablehnung.

Die in der Broschüre geschilderten Erfahrungen der Betroffenen stehen exemplarisch für die Vielschichtigkeit von rassistischer Diskriminierung. Sei es am Arbeitsmarkt, wenn ein (vermeintlicher) Migrationshintergrund die Chancen auf eine Einstellung mindert, oder sei es bei der Wohnungssuche.
Mit der Broschüre soll sichtbar gemacht werden, wie Rassismus und Diskriminierung auf die Betroffenen wirken, die mit ihnen leben müssen. Die Einblicke sollen den Betroffenen Mut machen, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Appell an uns alle sein, sie darin zu unterstützen.

 

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Eigentlich fühle ich mich hier wohl.
Alltagsrassismus in Potsdam (2009)
Sieben Potsdamer:innen berichten in dieser Broschüre von alltäglichen Rassismus-Erfahrungen in ihrer Stadt. Der sich anschließende Text „Integrationsbestrebungen der Stadt Potsdam“ diskutiert die damaligen städtischen und stadtgesellschaftlichen Bemühungen, diesem Rassismus entgegen zu treten und allen Menschen in Potsdam ein gleichberechtigtes, gutes Leben in einer sich selbst als weltoffen verstehenden Kommune zu ermöglichen.

 

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Hintergrundpapiere und Stellungnahmen


 

 

Factsheet | Rassistische Diskriminierung im Personennahverkehr (2022)

Das Factsheet beleuchtet mit einem Fokus auf Rassismus Diskriminierungen im ÖPNV und gibt insbesondere Unternehmen Anregungen, diese zu minimieren.

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Factsheet | Diversität und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (2022)

Das Factsheet führt in die Themen Diversität und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ein und zeigt exemplarisch Maßnahmen für einen diskriminierungsärmeren Zugang zum Arbeitsmarkt auf.

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Factsheet | Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und im Wohnumfeld entgegentreten (2022)

Das Factsheet bietet einen Überblick zu Dimensionen rassistischer Diskriminierung im Bereich Wohnen in Brandenburg, Pflichten der Vermieter:innen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Möglichkeiten von Politik und Einzelpersonen, gegen Diskriminierungen vorzugehen.

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Factsheet | Gemeinsam gegen Diskriminierung – Fakten für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Brandenburg (2022)

Das Factsheet liefert in kurzer Form Argumente, die Lücken des Diskriminierungsschutzes des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen mit einem Brandenburger Landesantidiskriminierungsgesetzt zu schließen.

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10 Impulse für eine Antidiskriminierungspolitik im Land Brandenburg (2019)

In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung wird das Engagement gegen Dis­kriminierung immer wichtiger. Nur wenn das Recht auf Chancengleichheit und Partizipa­tion für alle Menschen in Brandenburg gleichermaßen sichergestellt ist, ist ein demokra­tisches Zu­sammenleben gewährleistet. Dafür braucht es Wissen über die Risiken von Diskriminierung in Politik und Mehrheits­gesellschaft, die Minimierung von institutioneller und struktureller Benachteiligung und die unab­hängige Unterstützung von betroffenen Personen.

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Anspruch auf Umzug in eine eigene Wohnung? (2018)

Hintergrundinformation: Unter welchen aufenthaltsrechtlichen Bedingungen haben Flüchtlinge einen rechtlichen Anspruch auf Umzug in eine eigene Wohnung? (2016)

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Stellungnahme Zahlungskontengesetz (2015)

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (RefE-Zahlungskontengesetz) vom 29.7.2015

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Den Worten Taten folgen lassen (2013)

Position der Opferperspektive zur Antirassismus­novelle der Brandenburger Landesverfassung

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Hintergrundinformation: Geldinstitute verweigern Flüchtlingen die Eröffnung von Bankkonten (2013)

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Nachrichten aus der Antidiskriminierungsberatung

(Beilage der Schattenberichte)

Dezember 2023
  • Die Bedeutung von Antidiskriminierungsstellen
    Interview mit Nadja Abdelhamid über versteckte Barrieren und den Weg zu einer gerechteren Gesellschaft
  • Vielfalt in der sozialen Arbeit: Ein Podcast, der Perspektiven eröffnet
  • Aus der Arbeit des Vereins
  • „Stadt.Land.Horizont“ – Erweiterung der Antidiskriminierungsberatung

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Mai 2023
  • “Sport ist die gemeinsame Sprache für alle”
    Interview mit Murtaza und Mahmood über die Bedeutung von Sportvereinen für die Migrationsgesellschaft in Brandenburg

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Dezember 2022
  • „COTTBUS UNITED“ – Kampagne gegen Alltagsrassismus in Cottbus
  • Neues Empowermentangebot für Menschen mit Rassismuserfahrungen

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Juli 2022
  • Weisse Menschen müssen mehr Zivilcourage bei Racial Profiling zeigen.“
    Interview mit Jibran Khalil über rassistische Polizeikontrollen
  • Kein Arbeitsplatz für Rassismus! Broschüre der ADB zu Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz

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Dezember 2021
  • Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen
    … in der Schule
    … im Wohnumfeld

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Juni 2021
  • Bus, Bahn oder Tram: Diskriminierungen machen keinen Halt
  • Büro der Opferperspektive in Cottbus eröffnet
  • Mobilität für alle

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Dezember 2020
  • Gespräch mit den beiden ersten ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten Brandenburgs

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Juli 2020
  • Diskriminierungsrisiko Corona – Verschärfte Situation in Gemeinschaftsunterkünften
  • changelog – Gleichbehandlung kommunal
    ADB startet neues Projekt für Cottbus und Potsdam

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Dezember 2019
  • Sich zu wehren bleibt wichtig
  • 10 Jahre Antidiskriminierungsberatung – aus unserer Arbeit…
  • Unsere Vision: Ein diskriminierungsfreies Brandenburg

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Juli 2019
  • FairHandeln! stärkt gute Arbeit
    Mit Wissen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

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Dezember 2018
  • Diskriminierende Behandlung: Rassistische Erfahrungen im Gesundheitsbereich
  • Hausordnung oder Grundgesetz?
    Neue Broschüre der ADB: Grenzen von Grundrechtseingriffen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

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Juli 2018
  • Antidiskriminierungsarbeit ausgebaut, Schutz vor Diskriminierung bleibt ausbaufähig
  • Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Der „Wohnungsführerschein“ unter der Lupe der ADB

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Dezember 2017
  • Ein Jahr Basiskonto: Die Diskriminierung von Geflüchteten und Obdachlosen beim Zugang zum Konto ist nicht beendet
  • Kein guter Tag für den Schutz vor Diskriminierung in Brandenburg
    SPD bringt Landesantidiskriminierungsgesetz zu Fall

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Juli 2017
  • Rassismus nicht der Klage wert?
  • FairHandeln! – Ein Modellprojekt zum Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt

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Dezember 2016
  • Antidiskriminierungsberatung eröffnet Beratungsbüro für Potsdam
  • Ein Schritt weiter: Entwurf für Landesantidiskriminierungsgesetz im Landtag

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Flyer der ADB




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Veröffentlichungen der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt



Gesammelte Publikationen + Schattenberichte + Pressemitteilungen und Prozessberichte + Beiträge in anderen Publikationen + Audio-/Videobeiträge auf der
Website der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt


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Veröffentlichungen anderer Organisationen


Rechtsanwältin Anja Lederer

Gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete (2020)

In dem Kurzgutachten wird untersucht, ob und ggf. inwieweit geflüchtete Menschen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft nach dem Asylgesetz leben, Anspruch auf (ggf. kostenfreien) Internet-/WLAN-Zugang haben. Für die juristische Untersuchung wurden sowohl die Vorgaben des internationalen Rechts als auch nationale Rechtsvorschriften herangezogen.

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Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Standards einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung. Eckpunktepapier (2010)

Die Eckpunkte beschreiben die Qualitätsstandards der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung. Sie definieren das fachliche Diskriminierungsverständnis, Prinzipien der Arbeit, das grundlegende Handlungsmodell, Interventionsformen und Rahmenbedingungen der Beratungstätigkeit.

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Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Antidiskriminierungsberatung in der Praxis. Die Standards des advd ausbuchstabiert. (2013)

Die Publikation beschreibt die Prinzipien und Interventionsmethoden der AD-Beratung ausführlich und anhand konkreter Beispiele aus der Beratungspraxis.

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Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Mit Recht gegen Rassismus. Chancen und Grenzen strategischer Prozessführung im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen vor Diskotheken (2017)

Wie kann Recht strategisch genutzt werden, um rassistische Einlasskontrollen zu bekämpfen? Nach einer Einführung in das Thema und die rechtlichen Grundlagen werden zwei aktuelle Ansätze beschrieben und analysiert.

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Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Antidiskriminierungsberatung (um)setzen – 10 Fragen und Antworten (2017)

Die Publikation beantwortet 10 häufig gestellte Fragen zum „Wie“ und „Warum“ von Antidiskriminierungsberatung. Sie richtet sich an Menschen, die sich fachlich und politisch mit Diskriminierung und Antidiskriminierungsstrukturen beschäftigen.

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